Dr. Norrenbrock verfügt als Patentanwalt über umfangreiche Erfahrung in der Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung technischer Schutzrechte insbesondere im Bereich Elektrotechnik. Darüber hinaus berät und betreut Dr. Norrenbrock kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne in allen weiteren Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Marken- und Designrecht sowie dem Arbeitnehmererfindergesetz.