WARNUNG

vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen
im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen

Wir möchten Sie vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen warnen.

Unternehmen bieten, oft unter behördenähnlichen Bezeichnungen, eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einem anderen Amt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken häufig den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Diese dubiosen Firmen sind möglicherweise nicht versichert, sodass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen diese Firmen unter Umständen scheitern könnte, wenn Ihr Schutzrecht durch deren Verschulden untergegangen ist.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie amtliche Gebührenbescheide für Schutzrechte, die wir für Sie betreuen, nur über uns zugestellt bekommen. Dies gilt sowohl für deutsche und europäische als auch für internationale Verfahren. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Schreiben zu Ihren Schutzrechten erhalten, die Sie nicht zuordnen können. Wir warnen ausdrücklich davor, Zahlungen an diese Anbieter zu leisten.

Unter den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Links finden Sie die von exemplarisch angeführten Ämtern aktualisierten Listen.  Die dort genannten Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA oder eines anderen Amtes und werden auch nicht von einem dieser Ämter beauftragt. Die Firmen sind uns bzw. dem Amt bereits bekannt, wobei die Liste weder als vollständig noch abschließend zu betrachten ist, da ständig neue Anbieter auftreten